FEM 4.004 Prüfung (ehemals UVV-Prüfung) für Stapler nach BGV D27
Gerne übernehmen wir für Ihre Gabelstapler die regelmäßige FEM 4.004 Prüfung (früher UVV-Prüfung)!
Die regelmäßige FEM 4.004 Prüfung ist Vorschrift der BGG und mindestens einmal jährlich durchzuführen. Bei einem Unfall mit dem Stapler ergibt sich immer zuerst die Frage nach der letzten FEM 4.004 Prüfung. Für Sie als Unternehmer sollte sich die Frage gar nicht stellen, ob Sie diese durchführen lassen, da Sie hier in der Pflicht stehen. Von daher bleibt Ihre einzige Wahl, hier den günstigsten Anbieter zu suchen. Und da kommen wir ins Spiel!
Grundsätze für die FEM 4.004 Prüfung von Gebrauchtstapler und Hubwagen gemäß § 37 Unfallverhütungsvorschrift "Flurförderzeuge" (BGV D 27, vorherige VGB 36) sind Flurförderzeuge und ihre Anbaugeräte sowie die nach dieser Unfallverhütungsvorschrift für den Betrieb von Flurförderzeugen in Schmalgängen erforderlichen Sicherheitseinrichtungen nach Bedarf, jedoch jährlich mindestens einmal, durch einen Sachkundigen zu prüfen. Der Unternehmer hat über die wiederkehrenden Prüfungen Nachweis zu führen. Die wiederkehrende Prüfung sollen wie folgt durchgeführt werden:
1. Kleine Überprüfung
Nach 500 bis 600 Betriebsstunden (pro viertel Jahr bei einschichtigem Betrieb). Die Prüfung erstreckt sich auf die Beurteilung des allgemeinen Zustandes des Flurförderzeuges und seiner Ausrüstung durch Besichtigung insbesondere der Gabeln, Bolzen und Ketten.
2. Große Überprüfung
Nach 2000 bis 2400 Betriebsstunden (ein Jahr bei einschichtigem Betrieb). Die Prüfung erstreckt sich auf die nachstehend aufgeführten Gerätegruppen.
Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Flurförderzeuge hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien uns allgemein anerkannter Regeln der Technik (z.B. DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technische Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von Flurförderzeugen beurteilen kann. Dies sind z.B. entsprechend ausgebildete Betriebsmeister oder Monteure der Herstellerfirmen.
A. Fahrwerk und Antrieb:
Geprüft werden, wenn vorhanden:
1. Lenkung
Lenkgetriebe (toter Gang), Achsschenkelbolzen, Radlager, Lenkhebel (fester Sitz), Achsenaufhängung, Lenkgestänge und Gelenke.
2. Bremsen (Fahrbremse und Feststellbremse)
Bremsbeläge, Bremsleitungen und -Anschlüsse, Arretierung der Feststellbremse, Bremspedalspiel, Wirksamkeit der Bremsen, Bremsseil oder -gestänge.
3. Räder:
Radbolzen, Bereifung und Luftdruck, Fußabweiser (Mitgänger-Flurförderzeuge).
4. Fahrgestell:
Rahmen und Traversen (Schweißnähte), Befestigung des Gegengewichtes und des Hubgerüstes am Fahrgestell, Tragfedern und Federlagerungen, Anhängekupplung.
5. Schalter, Warneinrichtung:
Schaltschloss oder Zünd- bzw. Anlassschloss, Fahrschalter und Betätigungseinrichtungen, Deichselkopfschalter bei Mitgänger-Flurförderzeugen, Hupe.
6. Antrieb:
Bei elektrischem Antrieb:
Sicherungen und Leitungen (z.B. keine geflickten Sicherungen, keine überbrückten Sicherungselemente, Isolationsschäden, Befestigungen), Befestigungselemente der Fahrzeugbatterie, Impulssteuerung.
Beim Antrieb von Verbrennungsmotoren:
Auspufftopf (Zustand und Geräuschdämpfung), Einspritzpumpe (Rauchfreiheit), Abgasreinigung (Katalysator und Filter).
7. Anhänger
Soweit Anhänger verwendet werden, sind auch bei diese Fahrwerke und Kupplungsgestänge zu prüfen.
B. Fahrerschutz:
Fahrerstandschutz bei Standflurförderzeugen. Schutzdach für den Fahrer, Lastschutzgitter sofern vorhanden (Befestigung, Zustand).
C. Sonstiges:
Fabrikschild, Traglastdiagramm, Anhängevorrichtung, Beschilderung, Sitz und Haltegriff für Mitfahrer, Beleuchtungsanlage, sofern vorhanden. Werden Anbaugeräte abwechselnd für verschiedene Hochhubwagen und Gabelstapler verwendet, sind besondere Prüfblätter zu verwenden.
Prüfplakette:
Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Prüfplaketten, die das Datum der nächstfälligen Prüfung angeben, am Flurförderzeug erst angebracht werden, wenn die bei der letzten Prüfung festgestellten Sicherheitsmängel behoben sind.
Wartung Ihrer Stapler
Nur eine regelmäßige Wartung Ihrer Stapler verlängert deren Lebensdauer und erspart Ihnen kostspielige Ausfallzeiten!
Unsere Wartung von Staplern beinhaltet:
- Arbeitszeit für Wartung: Filterwechsel, Mast, Antriebe und Ketten reinigen und abschmieren.
- Zusätzlich bei Gasgeräten: Zündkerzen und Motoröl wechseln
- Zusätzlich bei Dieselgeräten: Ölwechsel
- Zusätzlich bei Elektrogeräten: Prüfung der Batterie, ggf. Nachfüllen des Batteriewassers
- Arbeitszeit für kleinere, leichte Reparaturen
- Feststellung eventueller Mängel sowie deren Reparatur
Rufen Sie mich jetzt an: Christian Fleischmann – 06323-9492930